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25. Frage: Was passiert mit einem KKW nach Betriebsende? Drucken E-mail
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Montag, 26. Januar 2009 um 19:45

Was passiert mit einem KKW nach Betriebsende?


Das KKW wird abgerissen und das Gelände wieder in den ursprünglichen Zustand überführt.

Nach dem Betriebsende eines Kernkraftwerks folgt die Stilllegungsphase. Das Schweizer Gesetz verlangt von den Kernkraftwerkbetreibern, dass sie die Kraftwerke abbrechen und die Kraftwerksgelände wieder in "grüne Wiesen", das heisst in den ursprünglichen Zustand, überführen.

Um für diese Kosten aufkommen zu können, machen die Kernkraftwerkbetreiber seit Betriebsbeginn Rückstellungen. Für den Abbruch der fünf Schweizer Kernkraftwerke wird mit Kosten von rund CHF 1.9 Mrd. gerechnet. Per Ende 2001 hat der vom Bund verwaltete Stilllegungsfonds CHF 0.9 Mrd. ausgewiesen. Im Internet unter www.stilllegungsfonds.ch kann die Öffentlichkeit jederzeit den aktuellen Stand des Fonds abrufen.

Um diese Rückstellungen finanzieren zu können, wird jede Kilowattstunde Strom aus Schweizer Kernkraftwerken mir rund 1 Rappen belastet. Das heisst, dass die gesamten Stilllegungskosten, gleich wie die Abfallentsorgungskosten der Kernkraftwerke, vollumfänglich in den verrechneten Strompreisen enthalten und somit zu 100% vorfinanziert sind.

Was die technische Seite des Abbruchs von Kernkraftwerken anbelangt, gilt es abzuwägen, ob nach Betriebsende sofort mit dem Rückbau der Anlage begonnen werden soll, oder ob es sinnvoller ist, einige Jahre zu warten. Die Schwierigkeit des Rückbaus liegt darin, dass einige Komponenten des Kraftwerks radioaktiv sind. Dies erfordert spezielle Arbeitsweisen im Umgang mit besagten Komponenten. Die Radioaktivität der Komponenten klingt aber mit der Zeit ab, sodass die Strahlungswerte einige Jahre nach Betriebsende bereits viel tiefer sein werden. Das wiederum reduziert die Strahlenbelastung für das mit der Stilllegung betraute Personal.

 
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