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18.Frage: Stellt die Strahlenbelastung von einem KKW ein Gesundheitsrisiko für die Anwohner dar ? Drucken E-mail
Written by Webmaster   
Montag, 26. Januar 2009 um 19:36

Stellt die Strahlenbelastung von einem Kernkraftwerk ein Gesundheitsrisiko für die Anwohner dar?


Nein, die natürliche Strahlenbelastung des menschlichen Körpers ist viel höher.

Die Abgaben eines KKW an die Umgebung und die daraus errechenbaren Strahlendosen stellen nur einen kleinen Teil (weniger als 1%) dar verglichen mit der natürlichen Strahlenbelastung. Der natürlichen radioaktiven Strahlung sind wir alle ausgesetzt. Sie stammt aus dem Kosmos, aus dem Erdinneren und auch aus unserem eigenen Körper. Alle Lebensformen haben sich unter der ständigen Präsenz radioaktiver Strahlung entwickelt.

Natürliche Strahlungswerte schwanken sehr stark von Ort zu Ort (siehe Strahlungskarte). Je nach Untergrundbeschaffenheit werden hohe oder niedrige Werte gemessen. In den Bergen und an Bord eines Flugzeugs sind die Strahlungswerte erhöht, weil die kosmische Strahlung in der Höhe intensiver ist. Das Gestein der Alpen weist ebenfalls erhöhte Strahlungswerte auf. Deshalb ist die natürliche Strahlenbelastung im Engadin beispielsweise höher, als in Gösgen in der Umgebung des Kernkraftwerks.

Rund 70% der Strahlendosis der Schweizer Bevölkerung ist natürlichen Ursprungs, 25% sind auf medizinische Anwendungen von Strahlung zurückzuführen, und nur rund 5% entfallen auf andere künstliche Strahlungsquellen. Strahlung, die aus medizinischen und künstlichen Quellen stammt (z. B. Röntgenstrahlen, radiologische Diagnostikverfahren, Abgaben von Kernanlagen oder auch die Strahlung von fluoreszierenden Leuchtanzeigen von Uhren), unterscheidet sich in ihrer Wirkungsweise nicht von der natürlichen radioaktiven Strahlung. Die zulässige Strahlenbelastung durch künstliche Strahlungsquellen ist von den Behörden auf einen Bruchteil der Schwankungsbreite der natürlichen Strahlung begrenzt worden und ist somit für den Menschen ungefährlich.

Wie die Statistiken der letzten zwanzig Jahre zeigen, lagen alle radioaktiven Abgaben der Schweizer Kernkraftwerke immer weit unter den erlaubten, behördlich sehr tief angesetzten Grenzwerten. Alle Abgaben von radioaktiven Stoffen an die Umwelt, seien sie fest, flüssig oder gasförmig, inklusive einer allfälligen direkten Strahlung aus dem KKW, werden dauernd und lückenlos überwacht. Diese Überwachungssysteme werden ihrerseits von voneinander unabhängigen Stellen (z. B. Reaktorpersonal und Behörden) kontrolliert.

 
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