| Die Schweizerische Gesellschaft der Kernfachleute (SGK) |
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| Sonntag, 04. Mai 2008 um 19:31 | |
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Die SGK ist die schweizerische Vereinigung der mit Kernenergie und der nuklearen Forschung befassten Techniker, Ingenieure und Wissenschaftler. Die SGK Mitglieder setzen sich aus persönlicher Überzeugung für den Fortbestand und die Weiterentwicklung der friedlichen und sicheren Nutzung der Kernenergie ein. Sie tun dies durch ihr engagiertes und wissenschaftlich fundiertes Auftreten und suchen den offenen Dialog mit der Öffentlichkeit. Die SGK ist das Fachforum für alle, die an Fragen im Zusammenhang mit Kernenergie interessiert sind. Die SGK befasst sich mit den längerfristigen Fragen der Sicherheit der Kerntechnik, der Nachhaltigkeit der Energieversorgung, der Lösung der Abfallentsorgung und der Entwicklung neuer sicherer Reaktoren. Dabei werden auch gesellschaftliche und ethische Aspekte behandelt. Die SGK fördert und belohnt hervorragende wissenschaftliche Arbeiten oder Forschungstätigkeiten und Öffentlichkeitsarbeiten auf dem Gebiet der Kerntechnik. Ziele Die Gesellschaft stellt sich die Aufgabe, den Fortschritt von Wissenschaft und Technik auf dem Gebiet der Kerntechnik in der Schweiz zu fördern. Sie unterstützt die Bestrebungen des Nuklearforum Schweiz. Als Einzelziele wurden folgende definiert:
Mitgliedschaft Die Gesellschaft besteht aus folgenden Mitgliedern:
Als ordentliche Mitglieder können der Gesellschaft angehören : Natürliche Personen
Als studentisches Mitglied kann der Gesellschaft angehören, wer an einer Hochschule oder HTL studiert, sofern das Studium Kerntechnik oder verwandte Disziplinen einschliesst. Studentische Mitglieder können nach dem Studium ordentliche Mitglieder werden, sofern sie die Bedingungen für ordentliche Mitglieder erfüllen. Ehrenmitglieder können natürliche Personen werden,
Young Generation (YG). Ordentliche Mitglieder der SGK, die jünger als 35 Jahre sind, können der Gruppe Young Generation beitreten. Die YG-Mitglieder profitieren von einem gegenüber den ordentlichen SGK-Mitgliedern reduzierten Jahresbeitrag. Wer als Mitglied in die Gesellschaft aufgenommen werden will, stellt ein Aufnahmegesuch an den Vorstand. Dieser entscheidet über die Aufnahme und die Mitgliederkategorie. Im Aufnahmejahr entfällt der Mitgliedsbeitrag. Statuten Weitere Einzelheiten über die SGK finden Sie in den Vereinsstatuten. |
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| Aktualisiert ( Dienstag, 01. Juni 2010 um 09:20 ) |
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